Wird im Zugewinnausgleich das Unternehmen geteilt?
Nein. Der Zugewinnausgleich ist in der Regel ein Geldanspruch: Ausgeglichen wird die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen. Der Unternehmenswert ist eine Position in dieser Rechnung. Wie hoch der Anspruch im Einzelfall ist, klären Sie mit Ihren Beratern.
Muss das Unternehmen dafür verkauft werden?
Nein, nicht wegen der Bewertung. Für die Bewertung wird zwar ein Verkauf unterstellt, ein tatsächlicher Verkauf folgt daraus aber nicht. Eine belastbare Zahl hilft, eine Einigung realistisch zu planen.
Was zählt, wenn der Erfolg stark an der Person des Inhabers hängt?
Bewertet wird nur die Ertragskraft, die auf einen Erwerber übergehen kann. Der Teil, der auf der persönlichen Arbeit des Inhabers beruht, wird über einen individuellen Unternehmerlohn abgezogen; persönliche Kontakte und Reputation können über eine zeitlich begrenzte Übertragbarkeit berücksichtigt werden.
Zu welchen Stichtagen wird bewertet?
Zu zwei Stichtagen: zum Beginn und zum Ende des maßgeblichen Zeitraums, die sich aus Ihrem Fall ergeben. Der Anfangswert wird auf die Kaufkraft des Endstichtags hochgerechnet. Beide Stichtage bewerten wir nach denselben Grundsätzen.
Wie wird ein angemessener Unternehmerlohn bestimmt?
Er orientiert sich an den individuellen Verhältnissen: Aufgaben, Verantwortung, Qualifikation und tatsächlicher Arbeitseinsatz, einschließlich nicht leitender Tätigkeiten. Wir leiten ihn nachvollziehbar her und zeigen, wie stark er den Wert bewegt.
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmenswert und Buchwert?
Der Buchwert zeigt das bilanzielle Eigenkapital. Der Unternehmenswert ergibt sich aus der künftigen, übertragbaren Ertragskraft. Beide können weit auseinanderliegen – in beide Richtungen.
Wie werden Steuereffekte berücksichtigt?
Für die Bewertung wird ein Verkauf unterstellt. Die Steuern, die dabei anfielen, mindern den Wert; gegenläufige Effekte beim Erwerber können ihn erhöhen. Wir legen beide Größen offen und stimmen die Annahmen mit Ihren Beratern ab.
Kann ich ein vorhandenes Gutachten prüfen lassen?
Ja. Wir prüfen Methodik, Annahmen und Rechenweg eines vorhandenen Gutachtens und zeigen, welche Annahmen den Wert tragen und wie sich sachgerechte Alternativen auswirken.
Kann eine Bewertung auch gemeinsam beauftragt werden?
Ja. Beide Ehegatten können uns gemeinsam beauftragen. Das schafft eine gemeinsame Faktenbasis und ist oft der kürzeste Weg zu einer Einigung. Daneben erstellen wir neutrale Gutachten und Gutachten im Auftrag einer Seite.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die erste Einordnung keine. Für die Bewertung typischerweise Jahresabschlüsse der Jahre vor dem Stichtag, Auswertungen, gegebenenfalls Planungen, Gesellschaftsvertrag und Angaben zur Tätigkeit des Inhabers. Die genaue Liste erhalten Sie mit dem Angebot.
Wie lange dauert eine Bewertung?
Das hängt von Umfang, Unterlagen und Anzahl der Stichtage ab. Den Zeitrahmen legen wir vor der Beauftragung verbindlich fest – auch mit Blick auf anstehende Termine.
Was kostet eine Bewertung oder Gutachtenprüfung?
Wir arbeiten zum Festpreis, ab 3.700 €. Den genauen Preis erhalten Sie nach dem Erstgespräch mit einem Angebot zum vereinbarten Umfang. Erst dann entscheiden Sie über die Beauftragung.