Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Klarheit darüber, welcher Unternehmenswert belastbar ist.

Wir ermitteln oder prüfen Unternehmenswerte im Zugewinnausgleich zum Stichtag und legen offen, welche Annahmen das Ergebnis bestimmen.

Wir vertreten keinen Wunschwert. Wir machen den belastbaren Wert nachvollziehbar.

Persönliche Rückmeldung · vertrauliche Behandlung · Festpreis ab 3.700 €

  • Mitglied der EACVA
  • Methodik nach IDW S 1 und IDW S 13
  • Zwölf Jahre Vorstandserfahrung

Oliver Sonntag · Ihr Ansprechpartner
4,95 von 5 · 16 Bewertungen auf ProvenExpert

Welche Fragen sind in Ihrem Fall offen?

Wählen Sie aus, was auf Sie zutrifft. Ihre Auswahl fließt auf Wunsch in Ihre Anfrage ein und wird nicht an Werbe- oder Analysedienste übermittelt.

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Warum Unternehmenswerte im Zugewinnausgleich auseinandergehen.

Wenige Annahmen verändern den Wert erheblich. Wir legen sie offen – und trennen dabei zwei Stufen sauber voneinander.

Stufe 1 Unternehmenswert

  1. 1Stichtag und InformationsstandMaßgeblich ist, was am Stichtag bekannt oder angelegt war. Beide Stichtage werden nach denselben Grundsätzen bewertet.
  2. 2Übertragbare ErtragskraftBewertet wird nur, was ein Erwerber übernehmen könnte – nicht Reputation oder Kontakte, die an der Person hängen.
  3. 3Individueller UnternehmerlohnAbgezogen wird die Vergütung für die Arbeit des Inhabers, auch für nicht leitende Tätigkeiten. Oft der größte Hebel.

Stufe 2 Überleitung zum Zugewinn

  1. 4Steuereffekt eines fiktiven VerkaufsEin unterstellter Verkauf löst Steuern aus, die den Wert mindern. Gegenläufige Effekte beim Erwerber gehören ebenfalls in die Rechnung.
  2. 5VerfügungsbeschränkungenEtwa Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag, die den Wert einer Beteiligung prägen können.

Mit Surion

  • Stufen getrennt
  • Annahmen offengelegt
  • Festpreis

Der Zugewinnausgleich ist ein Geldanspruch – keine Teilung der Firma.

Ausgeglichen wird die Hälfte des Unterschieds der Zugewinne beider Ehegatten. Der Unternehmenswert ist eine Position in dieser Rechnung – und schon zwei Annahmen verschieben ihn deutlich, in beide Richtungen.

Was Sie von uns erhalten

  • Nachvollziehbare Wertableitung zum maßgeblichen Stichtag
  • Dokumentierte Annahmen – auch die offenen
  • Sensitivitäten der wesentlichen Werttreiber, eine Bandbreite statt einer Einzelzahl
  • Klare Trennung zwischen Bewertung und den Annahmen, die Ihre Berater festlegen
  • Eine verwertbare Grundlage für die Abstimmung mit Ihren Beratern

In drei Rollen – Sie entscheiden

  • Gemeinsame BeauftragungBeide Ehegatten beauftragen uns zusammen. Eine gemeinsame Faktenbasis ist oft der kürzeste Weg zur Einigung.
  • Neutrales GutachtenWir bewerten als unparteiischer Gutachter, ohne eine Seite zu beraten – auch wenn nur eine Seite den Auftrag erteilt.
  • Gutachten für eine SeiteFür eine Seite beauftragt, methodisch nach denselben Maßstäben – mit offenem Blick auf die Schwachstellen der eigenen Position.

Zwei Fälle aus der Praxis

Anonymisiert. Wir zeigen, was fachlich untersucht wurde – nicht, wer gewonnen hat.

Wertberechnung · Auftrag einer Seite

Inhabergeführter Handwerksbetrieb, zwei Stichtage

Ausgangslage
Einzelunternehmen, zum Endstichtag deutlich größer als zum Anfangsstichtag. Zu bewerten waren Anfangs- und Endvermögen.
Streitpunkte
Sehr hoher Zeiteinsatz des Inhabers, Vergütung mitarbeitender Angehöriger, übertragbare Ertragskraft, ein Betrieb noch im Wachstum.
Vorgehen
Analyse der Inhaberfunktionen, individueller Unternehmerlohn, Übergangsszenarien, beide Stichtage nach denselben Grundsätzen; die zweite Stufe offen ausgewiesen.
Ergebnis der Analyse
Eine Wertbandbreite statt einer Einzelzahl. Allein die Bewertung des Zeiteinsatzes des Inhabers bewegte den Wert um bis zu rund 30 %; zum Anfangsstichtag trug der Ertragswert nicht, maßgeblich war die Wertuntergrenze.

Wertberechnung · Anfangsvermögen

Beteiligungen an zwei Gesundheitsdienstleistern, Stichtag lange zurückliegend

Ausgangslage
Zwei verbundene GmbHs, zu bewerten zum Tag der Eheschließung fast zwei Jahrzehnte später.
Streitpunkte
Hängt der Erfolg am Gesellschafter? Geschäftsführervergütung für beide Gesellschaften, Forderungen zwischen den Gesellschaften, eine verlustreiche Schwestergesellschaft.
Vorgehen
Personenbezug geprüft statt unterstellt, Kapitalmarktdaten zum damaligen Stichtag, spätere Entwicklungen nur, soweit am Stichtag angelegt; Liquidationswert als Untergrenze.
Ergebnis der Analyse
Stichtagsgerechte Werte mit Sensitivitäten; die Beteiligung mit aufgezehrtem Eigenkapital war wegen der Haftungsbeschränkung mit null anzusetzen.
Oliver Sonntag, Gründer von Surion

Entscheidend ist nicht nur die Zahl, sondern ob nachvollziehbar ist, wie sie zustande kommt.

M.Sc. Oliver Sonntag

Gründer von Surion, Bewerter

  • Zwölf Jahre Vorstandsverantwortung im Industrie-Mittelstand
  • Spezialisiert auf Unternehmensbewertung
  • Mitglied der EACVA
Mit Oliver Sonntag sprechen

Vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. 1Fall kurz schildernEinige Stichpunkte zu Unternehmen, Stichtag und Situation genügen.
  2. 2Umfang festlegenWir klären, was Sie tatsächlich brauchen: Wertberechnung, vollständiges Gutachten oder Prüfung.
  3. 3Angebot zum FestpreisUmfang, Unterlagen, Zeitrahmen und Preis stehen vor der Beauftragung fest.
  4. 4Bewertung oder PrüfungMit nachvollziehbarer Ergebnisdarstellung und offen ausgewiesenen Annahmen.

ab 3.700 €

Festpreis nach vereinbartem Umfang. Sie erhalten vor der Beauftragung ein verbindliches Angebot.

Fall unverbindlich einordnen lassen

Worauf Sie sich verlassen können.

„Die Verbindung aus methodischer Disziplin nach IDW S 1 i.d.F. 2026 und operativer Vorstandserfahrung in der Plan-Plausibilisierung ist im Mittelstandssegment selten – und genau dort entscheidend.“
Prof. Dr. Daniel StengerProf. Dr. Daniel StengerHochschule Kaiserslautern, Wissenschaftlicher Beirat

Häufige Fragen

Wird im Zugewinnausgleich das Unternehmen geteilt?

Nein. Der Zugewinnausgleich ist in der Regel ein Geldanspruch: Ausgeglichen wird die Hälfte des Unterschieds zwischen den Zugewinnen. Der Unternehmenswert ist eine Position in dieser Rechnung. Wie hoch der Anspruch im Einzelfall ist, klären Sie mit Ihren Beratern.

Muss das Unternehmen dafür verkauft werden?

Nein, nicht wegen der Bewertung. Für die Bewertung wird zwar ein Verkauf unterstellt, ein tatsächlicher Verkauf folgt daraus aber nicht. Eine belastbare Zahl hilft, eine Einigung realistisch zu planen.

Was zählt, wenn der Erfolg stark an der Person des Inhabers hängt?

Bewertet wird nur die Ertragskraft, die auf einen Erwerber übergehen kann. Der Teil, der auf der persönlichen Arbeit des Inhabers beruht, wird über einen individuellen Unternehmerlohn abgezogen; persönliche Kontakte und Reputation können über eine zeitlich begrenzte Übertragbarkeit berücksichtigt werden.

Zu welchen Stichtagen wird bewertet?

Zu zwei Stichtagen: zum Beginn und zum Ende des maßgeblichen Zeitraums, die sich aus Ihrem Fall ergeben. Der Anfangswert wird auf die Kaufkraft des Endstichtags hochgerechnet. Beide Stichtage bewerten wir nach denselben Grundsätzen.

Wie wird ein angemessener Unternehmerlohn bestimmt?

Er orientiert sich an den individuellen Verhältnissen: Aufgaben, Verantwortung, Qualifikation und tatsächlicher Arbeitseinsatz, einschließlich nicht leitender Tätigkeiten. Wir leiten ihn nachvollziehbar her und zeigen, wie stark er den Wert bewegt.

Was ist der Unterschied zwischen Unternehmenswert und Buchwert?

Der Buchwert zeigt das bilanzielle Eigenkapital. Der Unternehmenswert ergibt sich aus der künftigen, übertragbaren Ertragskraft. Beide können weit auseinanderliegen – in beide Richtungen.

Wie werden Steuereffekte berücksichtigt?

Für die Bewertung wird ein Verkauf unterstellt. Die Steuern, die dabei anfielen, mindern den Wert; gegenläufige Effekte beim Erwerber können ihn erhöhen. Wir legen beide Größen offen und stimmen die Annahmen mit Ihren Beratern ab.

Kann ich ein vorhandenes Gutachten prüfen lassen?

Ja. Wir prüfen Methodik, Annahmen und Rechenweg eines vorhandenen Gutachtens und zeigen, welche Annahmen den Wert tragen und wie sich sachgerechte Alternativen auswirken.

Kann eine Bewertung auch gemeinsam beauftragt werden?

Ja. Beide Ehegatten können uns gemeinsam beauftragen. Das schafft eine gemeinsame Faktenbasis und ist oft der kürzeste Weg zu einer Einigung. Daneben erstellen wir neutrale Gutachten und Gutachten im Auftrag einer Seite.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die erste Einordnung keine. Für die Bewertung typischerweise Jahresabschlüsse der Jahre vor dem Stichtag, Auswertungen, gegebenenfalls Planungen, Gesellschaftsvertrag und Angaben zur Tätigkeit des Inhabers. Die genaue Liste erhalten Sie mit dem Angebot.

Wie lange dauert eine Bewertung?

Das hängt von Umfang, Unterlagen und Anzahl der Stichtage ab. Den Zeitrahmen legen wir vor der Beauftragung verbindlich fest – auch mit Blick auf anstehende Termine.

Was kostet eine Bewertung oder Gutachtenprüfung?

Wir arbeiten zum Festpreis, ab 3.700 €. Den genauen Preis erhalten Sie nach dem Erstgespräch mit einem Angebot zum vereinbarten Umfang. Erst dann entscheiden Sie über die Beauftragung.

Sie müssen heute noch kein Gutachten beauftragen.

Lassen Sie zunächst klären, welche Bewertungsleistung für Ihren Fall sinnvoll ist. Einige Stichpunkte genügen.

Persönliche Rückmeldung · vertraulich · Festpreis ab 3.700 € · unverbindlich

Sie bestimmen, wie der erste Kontakt erfolgt.

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Danach wählen Sie, wie wir Sie erreichen.

Oder direkt anrufen: 06835/9556730

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